Corona-Pandemie: Pfarrheime wieder öffnen – Gemeindeleben ermöglichen
Wie kann man in der Pandemie die Pfarrheime als Orte der Begegnung wieder öffnen, aber auch dem verständlichen Wunsch nach Vorsicht und Schutz seitens der Träger gerecht werden? Seit dem 13. August können Pfarrheime wieder genutzt werden, wenn es ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept gibt.
Das Erzbischöfliche Generalvikariat ermuntert zur wohlwollenden Öffnung und stellt Material zur Sicherheit des Betriebes zur Verfügung: Muster-Hygieneschutzkonzept, Muster-Nutzungsordnung, Muster-Mietverträge und Hinweise für Infektionsschutzmaßnahmen stehen im Verwaltungshandbuch zum Herunterladen.
Die zum Redaktionsschluss gültigen Informationen zur Pandemie finden Sie auch auf dieser Internetseite des Erzbistums.
Der BDKJ hat die Bestimmungen bezüglich Treffen und Veranstaltungen im Jugendbereich auf seiner Homepage zusammengefasst (mit Maßnahmehinweisen und Einverständniserklärung für Ferienfreizeiten, etc.)
Dazu hier auch die aktuellen Verordnungen des Landes NRW:
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 1. September 2020 gültigen Fassung
Stand 01.09.2020 Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW