Ein Dekanat ist nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche eine mögliche Untergliederung des Bistums.
Zu einem Dekanat werden mehrere benachbarte Gemeinden zusammen geschlossen mit dem Ziel, die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern.
Das Dekanat hat die Aufgabe, die Kommunikation zwischen diözesaner Ebene und der Ebene der Pfarrgemeinde bzw. des Pastoralverbundes zu stärken, sowie die pastorale und seelsorgliche Arbeit vor Ort zu unterstützen und zu vernetzen. Das Dekanat hält Kontakt zu ökumenischen und kommunalen Ansprechpersonen.
Der Dechant als Leiter des Dekanats trägt in Zusammenarbeit mit allen in der Pastoral Tätigen Verantwortung für die Förderung und Koordinierung der gemeinsamen pastoralen und caritativen Aktivitäten im Dekanat. Er wird von der Dekanatspastoralkonferenz, also der Versammlung aller hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dekanats, für fünf Jahre gewählt und vom Bischof ernannt.
Unterstützt wird der Dechant in seiner Arbeit von einem Dekanatsreferenten*. Er sorgt insbesondere für die Vor- und Nachbereitung der Konferenzen, für die Unterstützung der Ehrenamtlichen (insbesondere der Pfarrgemeinderäte und Koordinierungskreise eines Pastoralverbundes) und für die organisatorischen und kommunikativen Aufgaben des Dekanats.
Der Referent für Jugend und Familie* unterstützt den Dechanten in seinem pastoralen Dienst für die Familien und jungen Menschen im Dekanat. Insbesondere sorgt er für die Unterstützung der Ehrenamtlichen, die Vernetzung der Initiativen, Verbände und Einrichtungen sowie die Vertretung des kirchlichen Engagements für junge Menschen und Familien nach außen.
*gemeint ist hier jeweils die weibliche und die männliche Form.