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Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn startete unter dem Vorsitz von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz in seine zwölfte Amtsperiode. Die überwiegend gewählten Frauen und Männer des Gremiums entscheiden in ihrer fünf Jahre dauernden Amtszeit über die Finanzen des Erzbistums Paderborn. Foto: Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn
19.03.2025

Gewähltes Gremium entscheidet über Finanzen des Erzbistums Paderborn

Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn startet in zwölfte Amtsperiode von 2025 bis 2029 / Verpflichtung der neuen Mitglieder / Wahlen: Stellvertretender Vorsitz, Vertreter in DVVR und Ausschüssen

Paderborn (pdp). Mit seiner konstituierenden Sitzung startete der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn am Freitag, 14. März 2025, unter dem Vorsitz von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz im Bildungs- und Tagungshaus Liborianum in Paderborn in seine zwölfte Amtsperiode. Die überwiegend gewählten Mitglieder entscheiden in ihrer fünf Jahre dauernden Amtszeit von 2025 bis 2029 über die Finanzen des Erzbistums Paderborn. Die erste Sitzung des Finanzgremiums war von Wahlentscheidungen geprägt: Petra Brinkmann aus Paderborn wurde zur Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt, die Mitglieder des Kirchensteuerrates schlugen dem Paderborner Erzbischof als deren Vertretung im Diözesan-Vermögensverwaltungsrat (DVVR) Michael Mersch aus Verl und Werner Twent aus Rheda-Wiedenbrück vor, die Mitglieder der Ausschüsse des Kirchensteuerrates wurden bestimmt.

Nach der persönlichen Vorstellung aller Mitglieder des Kirchensteuerrates des Erzbistums Paderborn dankte Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz den neuen und bisherigen Mitgliedern für deren Bereitschaft, das von den Delegierten der Kirchenvorstände der Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn bei der Wahl ausgesprochene Mandat anzunehmen und im Kirchensteuerrat auf der Ebene des Erzbistums mitzuwirken. Durch das Engagement seiner Mitglieder stelle der Kirchensteuerrat sicher, dass die Kirche von Paderborn auch in Zukunft auf einer soliden finanziellen Basis zum Wohl der Menschen handle. Der aus gewählten und berufenen Mitgliedern bestehende Kirchensteuerrat gestalte auf der Ebene des Erzbistums die wirtschaftlichen Belange der Kirche von Paderborn, erklärte der Paderborner Erzbischof. Er sei dankbar, dass sich Frauen und Männer mit ihrer persönlichen Expertise in den Kirchensteuerrat des Erzbistums einbringen und durch ihr Engagement die Kirche von Paderborn gestalten.

Der Kirchensteuerrat sei als Gremium der Mitverantwortung eine wichtige Verbindung zwischen der Leitung des Erzbistums Paderborn und seinen Kirchengemeinden, Gruppen und Verbänden sowie ein Beispiel gelebter Synodalität im Erzbistum Paderborn, betonte Erzbischof Dr. Bentz. „Synodalität bedeutet ja auch: Transparenz und Rechenschaft sicherstellen. Dafür tragen wir gemeinsam Verantwortung – Bistumsleitung und Kirchensteuerrat, Diözesan-Vermögensverwaltungsrat und Konsultorenkollegium. Dass Sie bei den Beratungen besonders die Perspektive der Kirchengemeinden im Blick haben, hat den Kirchensteuerrat immer wieder auf ein gutes Fundament gestellt und die Entscheidungen zum Wohl der Kirchengemeinden gestärkt“, sagte der Paderborner Erzbischof zu den Frauen und Männern, die durch vor Ort in Regionen durchgeführte Wahlen Mitglieder des Kirchensteuerrates wurden.

Wahlentscheidungen des Kirchensteuerrates

Die stimmberechtigten Mitglieder des Kirchensteuerrates wählten Petra Brinkmann aus Paderborn für die zwölfte Amtsperiode des Gremiums zur Stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchensteuerrates. Petra Brinkmann aus Paderborn ist tätig als Steuerberaterin sowie Partnerin bei hwp Hinrichs & Partner mbh (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft). Sie gehört dem Kirchensteuerrat des Erzbistums seit zehn Jahren an, die zwölfte Amtsperiode ist ihre dritte Amtszeit als Kirchensteuerratsmitglied. Die stimmberechtigten Mitglieder des Kirchensteuerrates und der Kirchensteuerbeiräte schlugen Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz vor, Michael Mersch aus Verl und Werner Twent aus Rheda-Wiedenbrück als Mitglieder des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates (DVVR) zu berufen und damit den Kirchensteuerrat zu vertreten. Rainer Hellmann aus Dortmund nimmt diese Aufgabe bereits wahr. Zusätzlich zu den Plenar-Sitzungen des Kirchensteuerrates beraten dessen Mitglieder in verschiedenen Ausschüssen – Rechnungsprüfungs-, Erlass-, Schlüsselzuweisungs- sowie Arbeits- und Kontaktausschuss – und bereiten auf diese Weise die Entscheidungen der Plenar-Sitzungen vor. Diese Ausschüsse wurden durch die Mitglieder des Kirchensteuerrates ebenfalls besetzt.

Aufgaben des Kirchensteuerrates

Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn hat auf der Grundlage seiner Satzung weitgehende Beschluss- und Entscheidungsfunktionen. Er legt den Kirchensteuer-Hebesatz fest, stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und entscheidet über den Erlass beziehungsweise die Stundung von Kirchensteuern. Weiterhin berät das Gremium über den Haushalt der Erzdiözese und legt diesen dem Erzbischof zur Inkraftsetzung vor. Das Finanzgremium beschließt die Jahresabschlüsse des Erzbistums Paderborn und entscheidet über die Entlastung der Verwaltung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Schließlich wählt der Kirchensteuerrat den Abschlussprüfer aus und schlägt dem Erzbischof die nach den Statuten des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates aus seinen Reihen zu entsendenden Mitglieder vor.

Durch den Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn wurden in den letzten vier Jahrzehnten über die satzungsmäßigen Aufgaben hinaus viele Initiativen angestoßen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Familienförderung, die Einrichtung des Katastrophenfonds, Hilfen zum Schutz des ungeborenen Lebens, Arbeitslosen- und Spätaussiedler-Hilfsmaßnahmen, eine Anlaufförderung für Hospize und Hilfen für Kriegsopfer in Krisengebieten und für Flüchtlinge. Sonderfonds, Unterstützungsmaßnahmen zur Verwirklichung des Zukunftsbildes für das Erzbistum Paderborn wurden initiiert und Mittel für innovative Projekte freigegeben.

Durch den Kirchensteuerrat werden schließlich auch die so genannten Schlüsselzuweisungsrichtlinien als Finanzierungssystem für die laufenden Kosten der Kirchengemeinden permanent überprüft und den aktuellen Erfordernissen angepasst.

Zusammensetzung des Kirchensteuerrates durch demokratische Wahlen

Dem Kirchensteuerrat gehören im Erzbistum Paderborn Laien und Priester als gewählte oder berufene Mitglieder an. Die Mehrheit der Mitglieder wird durch eine demokratische Wahl bestimmt. Neben den vierzehn gewählten Laienmitgliedern gehören dem Kirchensteuerrat drei weitere Laien aus dem Erzbistum an, die durch den Paderborner Erzbischof berufen werden. Auf diese Weise hat der Erzbischof die Möglichkeit, das Gremium mit Personen- oder Berufsgruppen zu ergänzen, die nach der Wahl noch nicht im Kirchensteuerrat vertreten sind. Schließlich wählt der Priesterrat der Erzdiözese zwei amtierende Pfarrer des Erzbistums als Mitglieder des Kirchensteuerrates.

Vorsitzender des Kirchensteuerrates ist Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Der Paderborner Erzbischof nimmt, wie seine beiden Generalvikare Dr. Michael Bredeck und Thomas Dornseifer, Diözesan-Ökonom Volker Mauß und Diözesan-Justiziar Marcus Baumann-Gretza, mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Beschlüsse des Kirchensteuerrates werden durch einfache Mehrheitsentscheidungen gefasst. Sie bedürfen zum Teil zu ihrer Rechtswirksamkeit der Konfirmierung durch den Paderborner Erzbischof.

Der Kirchensteuerrat ist für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn zuständig, besteht deshalb auch nur aus Personen aus Nordrhein-Westfalen und wird lediglich von Personen aus diesem Bundesland gewählt. Für die in Hessen und Niedersachsen gelegenen Teile des Erzbistums Paderborn besteht jeweils ein eigener Kirchensteuerbeirat.

Mitglieder des Kirchensteuerrates in seiner 12. Amtsperiode

In sieben Regional-Wahlbezirken fanden Ende 2024 die Wahlen von jeweils zwei Laien statt, die dem neuen Kirchensteuerrat als wichtigem Finanzgremium des Erzbistums Paderborn angehören. Die neue Amtsperiode des Kirchensteuerrates dauert vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029. Durch die Wahl von insgesamt 14 Mitgliedern des Kirchensteuerrates durch Wahlfrauen und Wahlmänner der örtlichen Kirchenvorstände in den Kirchengemeinden sowie durch die Möglichkeit, selbst Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchensteuerrat zu benennen, wird gewährleistet, dass die Belange der Kirchengemeinden gesehen werden und nicht hinter den zentralen Aufgaben des Erzbistums oder der Weltkirche zurücktreten.

Wählbar in den Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn sind Laien, die nicht hauptberuflich im Dienst des Erzbistums, eines Gemeindeverbandes oder einer Kirchengemeinde stehen, ihren Wohnsitz in dem in NRW gelegenen Teil der Erzdiözese haben und der Kirchensteuerpflicht unterliegen. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen nicht Mitglied in einem Kirchenvorstand einer Kirchengemeinde sein.

Namen und Herkunft der Mitglieder

Gewählte Mitglieder des Kirchensteuerrates für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn sind: Petra Brinkmann aus Paderborn, Sonja Hansmann aus Marsberg, Rainer Hellmann aus Dortmund, Christiane Humpert aus Hagen, Georg Kaiser aus Kirchhundem, Burghard König aus Schmallenberg, Iris Korbmacher aus Erwitte, Michael Mersch aus Verl, Norbert Quante aus Welver, Philip Sonntag aus Delbrück, Werner Twent aus Rheda-Wiedenbrück, Matthias Vitt aus Siegen, Inga Wegener aus Herne sowie Dr. Klaus Weimer aus Hagen.

Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz hat drei Personen in das Gremium berufen: Christine Müller aus Paderborn, Christiane Vosshans-Schöningh aus Paderborn sowie Markus Ziganki aus Castrop-Rauxel. Vom Priesterrat gewählte Mitglieder des Kirchensteuerrates für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil des Erzbistums sind Pfarrer Christian Conrad aus Dortmund und Pfarrer Ansgar Heckeroth aus Steinheim.

Geborene oder berufene Mitglieder des Kirchensteuerbeirates für den im Land Hessen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn sind Pfarrer Edgar Zoor aus Bad Wildungen, Reinold König aus Korbach und Heinz Merl aus Korbach.

Pfarrer Stefan Schiller aus Lügde ist geborenes Mitglied des Kirchensteuerbeirates für den im Land Niedersachsen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn, Siegfried Gerling aus Bad Pyrmont und Karl-Heinz Gerlach aus Bad Pyrmont wurden von Erzbischof Dr. Bentz berufen.