Verantwortungsvolles Engagement und vertrauensvolle Zusammenarbeit
Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz dankt Mitgliedern des Kirchensteuerrates im Erzbistum Paderborn bei Jahresabschluss-Sitzung des Finanz-Gremiums für deren Einsatz
Paderborn (pdp). Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz dankte den Frauen und Männern des Kirchensteuerrates im Erzbistum Paderborn bei deren Jahresabschlusssitzung im Bildungs- und Tagungshaus Liborianum am Freitag, 12. Dezember 2025, für deren verantwortungsvolles Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit: Die Mitglieder des diözesanen Finanzgremiums hätten durch ihr weitsichtiges Überlegen und Entscheiden zum Wohl der Kirche von Paderborn mit ihren Gläubigen und Kirchengemeinden beigetragen. Durch die Umsicht der überwiegend gewählten Mitglieder des Kirchensteuerrates werde sichergestellt, dass die Kirche von Paderborn auch in Zukunft auf einer soliden finanziellen Basis zum Wohl der Menschen handle.
„Als Mitglieder des Kirchensteuerrates danke ich Ihnen herzlich für Ihr großes Engagement in der Sorge um die Finanzen unserer Erzdiözese“, unterstrich Paderborns Erzbischof Dr. Bentz in der das Jahr 2025 abschließenden Plenar-Sitzung. „Für Ihre verlässliche und umsichtige Arbeit sind wir Ihnen sehr dankbar.“ Der ehrenamtliche Einsatz der Frauen und Männer im Kirchensteuerrat beim Steuern der vorhandenen Ressourcen sei ein wesentlicher Beitrag zum Gelingen des kirchlichen Lebens im Erzbistum Paderborn. „Sie haben sich im zurückliegenden Jahr engagiert sowie mit großer Verlässlichkeit, hohem Verantwortungsbewusstsein und mit Ihrer persönlichen Expertise in den Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn eingebracht, den Haushalt des Erzbistums geplant und seine Einhaltung kontrolliert.“ Im Hinblick auf das gesamte Erzbistum Paderborn bekräftigte Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz: „Ich bin sehr dankbar, dass sich unsere Gremien im Erzbistum weiterentwickelt haben, die gemeinsame Verantwortungsübernahme auf einer breiten Basis fest verankert ist, eine synodale Kultur eingeübt und praktiziert wird.“
Haushaltsplan 2026 und Bistumsprozess
Bei der Jahresabschlusssitzung beriet der Kirchensteuerrat den Haushaltsplan für das Jahr 2026 und empfahl Erzbischof Dr. Bentz dessen Inkraftsetzung. Mit dieser Entscheidung stellte das Gremium die Weichen für das neue Haushaltsjahr. „Sie haben die großen Veränderungen der Zukunftsentwicklung fest im Blick. Mit Weitsicht diagnostizieren Sie veränderte Bedarfe und tragen gemeinsam mit der Bistumsleitung dazu bei, dass wir langfristig gut handlungsfähig sind“, betonte Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz im Hinblick auf die Beratungen während der Sitzung des Kirchensteuerrates. Die Frauen und Männer informierten sich zudem in der Plenar-Sitzung über den aktuellen Stand des Bistumsprozesses, der wichtige Weiterentwicklungen sowohl im Bereich der Pastoral als auch der Verwaltung vorsieht.
Zusammensetzung des Kirchensteuerrates durch demokratische Wahlen
Der aus gewählten und berufenen Mitgliedern bestehende Kirchensteuerrat gestaltet auf der Ebene des Erzbistums Paderborn die wirtschaftlichen Belange der Kirche von Paderborn. Dem Kirchensteuerrat gehören im Erzbistum Paderborn Laien und Priester als gewählte oder berufene Mitglieder an. Die Mehrheit der Mitglieder wird durch eine demokratische Wahl bestimmt. Neben vierzehn gewählten Laienmitgliedern gehören dem Kirchensteuerrat drei weitere Laien aus dem Erzbistum an, die durch den Paderborner Erzbischof berufen werden. Auf diese Weise hat der Erzbischof die Möglichkeit, das Gremium mit Personen- oder Berufsgruppen zu ergänzen, die nach der Wahl noch nicht im Kirchensteuerrat vertreten sind. Schließlich wählt der Priesterrat zwei amtierende Pfarrer des Erzbistums als Mitglieder des Kirchensteuerrates.
Vorsitzender des Kirchensteuerrates ist Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Der Paderborner Erzbischof nimmt, wie seine beiden Generalvikare Dr. Michael Bredeck und Thomas Dornseifer, Diözesanökonom Volker Mauß und Diözesan-Justiziar Marcus Baumann-Gretza, mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Beschlüsse des Kirchensteuerrates werden durch einfache Mehrheitsentscheidungen gefasst. Sie bedürfen zum Teil zu ihrer Rechtswirksamkeit der Konfirmierung durch den Paderborner Erzbischof.
Der Kirchensteuerrat ist für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn zuständig, besteht deshalb auch nur aus Personen aus Nordrhein-Westfalen und wird lediglich von Personen aus diesem Bundesland gewählt. Für die in Hessen und Niedersachsen gelegenen Teile des Erzbistums Paderborn besteht jeweils ein eigener Kirchensteuerbeirat.
Aufgaben des Kirchensteuerrates
Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn hat laut seiner Satzung weitgehende Beschluss- und Entscheidungsfunktionen. Er legt den Kirchensteuer-Hebesatz fest, stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und entscheidet über den Erlass beziehungsweise die Stundung von Kirchensteuern. Weiterhin berät das Gremium über den Haushalt der Erzdiözese und legt diesen dem Erzbischof zur Inkraftsetzung vor. Das Finanzgremium beschließt die Jahresabschlüsse des Erzbistums Paderborn und entscheidet über die Entlastung der Verwaltung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Schließlich wählt der Kirchensteuerrat den Abschlussprüfer aus und schlägt dem Erzbischof die nach den Statuten des Diözesanvermögensverwaltungsrates aus seinen Reihen zu entsendenden Mitglieder vor.
Durch den Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn wurden in den letzten vier Jahrzehnten über die satzungsmäßigen Aufgaben hinaus viele Initiativen angestoßen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Familienförderung, die Einrichtung des Katastrophenfonds, Hilfen zum Schutz des ungeborenen Lebens, Arbeitslosen- und Spätaussiedler-Hilfsmaßnahmen, eine Anlaufförderung für Hospize und Hilfen für Kriegsopfer in Krisengebieten und für Flüchtlinge. Sonderfonds, Unterstützungsmaßnahmen zur Verwirklichung des Zukunftsbildes für das Erzbistum Paderborn wurden initiiert und Mittel für innovative Projekte freigegeben.
Durch den Kirchensteuerrat werden schließlich auch die so genannten Schlüsselzuweisungsrichtlinien als Finanzierungssystem für die laufenden Kosten der Kirchengemeinden permanent überprüft und den aktuellen Erfordernissen angepasst.