Weitere acht Millionen Euro zur Bewahrung der Schöpfung
Kirchensteuerrat für das Erzbistum Paderborn beschließt neues Investitionsprogramm
Paderborn (pdp). Das Erzbistum Paderborn will weitere acht Millionen Euro zur Bewahrung der Schöpfung und für mehr ökologische Nachhaltigkeit investieren. Das beschloss jetzt der Kirchensteuerrat bei seiner Jahresabschlusssitzung in Paderborn.
Das neue Investitionsprogramm über ein Volumen von insgesamt acht Millionen Euro besteht aus zwei Projekten: Vier Millionen Euro sind für die rund 500 Kindertagesstätten bestimmt, die im Erzbistum Paderborn aus Kirchensteuermitteln gefördert werden. Das Geld soll für die Installierung von Photovoltaik‐Anlagen auf den dafür geeigneten Kita-Gebäuden verwendet werden. Mit weiteren vier Millionen Euro sollen die bistumseigenen Immobilien wie Schulen oder Bildungshäuser energetisch aufgerüstet werden.
Mit der Maßnahme soll zukünftig verstärkt auf nicht-fossile Energieträger gesetzt werden. Ziel ist der Ausbau einer eigenen ökologischen Infrastruktur für mehr Nachhaltigkeit. Mit den zusätzlichen Investitionen sollen zudem die Klimaziele des Erzbistums Paderborn erreicht, den hohen Energiekosten entgegengewirkt und gleichzeitig das Bewusstsein zur Bewahrung der Schöpfung geschärft werden.
Weitere Maßnahme zum Verzicht auf fossile Energieträger
Parallel zum jüngsten Beschluss des Kirchensteuerrates entschied sich jetzt auch die erzbischöfliche Verwaltung dazu, ab sofort die Bearbeitung und damit auch die Finanzierung von neuen Anträgen für Neubauten und aufwändige Reparaturen von Kirchenheizungen mit fossilen Energieträgern auszusetzen. Das Moratorium gilt zunächst bis zum Sommer 2024.
„Unsere christliche Verantwortung zur Bewahrung der Schöpfung erfordert gerade in Zeiten der Energie- und Klimakrise ein schnelles und entschlossenes Handeln in der Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen“, schrieb der Ständige Vertreter, Prälat Thomas Dornseifer, an alle Kirchengemeinden im Erzbistum Paderborn. Besonders die Vermeidung von weiteren CO2-Emissionen sei hierfür von Bedeutung. Die Temperierung von Sakralgebäuden bedürfe dabei eines besonderen Augenmerks.
Die Zeit des Moratoriums soll dazu genutzt werden, alternative und nachhaltige Lösungen mit den geringsten CO2-Emmissonen zur Temperierung der Sakralgebäude zu prüfen. Dabei würden alle wichtigen Parameter, wie die Behaglichkeit der Gottesdienstbesuchenden, Aspekte der Bauphysik, Vermeidung von Schimmelbildung sowie der Erhalt der künstlerischen Ausstattungen, des Gestühls und der Orgel berücksichtigt, hieß es in dem Schreiben.
Konkret bedeutet das: Bis zum 30. Juni 2024 werden seitens des Erzbischöflichen Generalvikariates ab sofort keine Neuanträge zur Anerkennung des Planungs- und Baubedarfs für den Bau und für aufwendige Reparaturarbeiten von mehr als 15.000 Euro bei Heizungen in Kirchen und Kapellen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, genehmigt. Begründete Ausnahmen sind im Einzelfall unter zwingenden fachlichen Aspekten möglich.
„Ein Umdenken im Bereich der Kirchenheizung ist ein wichtiger und spürbarer Beitrag zur Minimierung von CO2-Emmissionen und führt zudem zu Heizkosteneinsparungen“, betonte Prälat Dornseifer. So wird nicht nur die Umwelt, sondern werden auch die finanziellen Ressourcen der Kirchengemeinden entlastet.“